Frau Kathrin Hammer und ihr Team vom Patientenmanagement sind Mo bis Fr von 7 – 17 Uhr erreichbar und freuen sich auf Ihren Anruf und Ihre Fragen.
Tel.: 035206 6-2953 oder 6-2955
Fax: 035206 6-2954
Untenstehend haben wir Ihnen eine Auswahl häufiger Fragen in Bezug auf die Intensiv-Reha zusammengestellt.
Sollten Sie weitere Informationen - über diese Website hinaus - benötigen, stehen wir Ihnen unter den genannten Kontaktdaten sehr gern zur Verfügung.
Intensiv-Pflege heißt ...
Intensiv-Reha bedeutet ...
Ja, die Kosten werden nach Vorgabe der gesetzlichen Regelungen komplett übernommen. Ausnahme bildet hier lediglich die gesetzlich festgeschriebene Zuzahlung für maximal 28 Tage à 10,00 EUR Tagessatz pro Kalenderjahr.
In bestimmten Phasen der Intensiv-Reha (§ 40 SGB V) muss zunächst ein Antrag auf Kostenübernahme im Vorfeld der Behandlung an die Krankenkasse gestellt werden. Für dieses Antragsverfahren können Sie sich gern an uns wenden.
Unsere Antwort darauf ist: Wir haben immer Kapazitäten für Sie frei. Lassen Sie sich von weiteren Argumenten nicht von einer Verlegung in die Intensiv-Reha der KLINIK BAVARIA Kreischa abbringen, wenn wir Sie mit den vorangegangenen Seiten mit unserem Leistungsspektrum überzeugt haben und auch Sie die Chance für Ihren Angehörigen nutzen wollen.
Rufen Sie uns gern an, wenn Sie der Meinung sind, Kreischa ist die beste Einrichtung für Ihren Angehörigen - wir geben Ihnen gern Auskunft zu unseren freien Kapazitäten, Behandlungsmöglichkeiten und geben Ihnen Empfehlungen für die Durchsetzung Ihrer Rechte.
Für die Erreichung unserer Therapieziele ist eine ganzheitliche Betrachtung und Behandlung unserer Patienten unabdingbar. Mit Hilfe unserer medizinisch-therapeutischen Expertenteams unterschiedlichster Fachbereiche und Professionen können wir ein breites Spektrum medizinischer und rehabilitativer Leistungen anbieten. Weitere Informationen zu unseren Kompetenzzentren und fachärztlichen Betreuungsangeboten finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die aktuellen Besuchsregelungen in Verbindung mit der Corona-Pandemie. Informationen dazu erhalten Sie im Menüpunkt BESUCHSZEITEN.
Wichtige Informationen für alle Angehörigen finden Sie in der Informationsbroschüre für Angehörige.
Laut Literaturrecherchen entwickeln bis zu 39 % der Patienten, die aufgrund eines komplikationsbehafteten Krankheitsverlaufes auf einer Intensivtherapiestation behandelt werden müssen, ein akutes Nierenversagen. Ca. 5 % dieser Patienten benötigen eine Nierenersatztherapie.
Trotz eines meist mehrmonatigen Aufenthaltes auf einer Intensivstation gelingt es bei 25 - 30 % dieser Patienten durch eine sorgfältige Führung des Flüssigkeitshaushaltes und unter engmaschiger Kontrolle der Nierenfunktionsparameter die Funktion der Eigennieren wieder so weit zu stabilisieren, dass auf eine Nierenersatztherapie verzichtet werden kann. Bei der Beurteilung der Restfunktion der eigenen Nieren muss neben der Urinmenge auch die Entgiftungsfunktion der Nieren betrachtet werden. Diese wird anhand der sogenannten „Nierenwerte“ eingeschätzt. Eine ausreichende Erholung der Nierenfunktionen setzt jedoch voraus, dass vor der akuten Erkrankung keine wesentliche Vorschädigung der Nieren etwa aufgrund eines langjährigen Diabetes, eines Bluthochdruckes oder sonstiger nierenschädigender Faktoren vorgelegen hat.
Im Fall einer chronischen Nierenschädigung schlagen wir Ihnen vor, sich mit Ihren ambulant betreuenden Nierenärzten nochmals in Verbindung zu setzen, um Ihre eigenen Befunde zu besprechen und Ihnen die Einsicht in die erforderliche Hämodialysetherapie oder ggf. alternativ mögliche Verfahren der Nierenersatztherapie zu erleichtern.